Anmerkungen zur Sicherheit
Re: Anmerkungen zur Sicherheit
danke auch an dich detlev
Re: Anmerkungen zur Sicherheit
Hallo,
falls jemand eine Bilgenpumpe bzw. Lenzpumpe sucht, mit ner Leistung von ca. 60 l/min:
Auf ein kleines Brett geschraubt kann sie bei Berdarf auf den Kajütboden (in die Pfütze) gestellt werden und ins Cockpit abpumpen.
(Gibt es aufrollbare Flachschläuche von 29mm Innenmaß?)
Beisp:
"Johnson L750 Duo" mit 29 mm Auslaß.
Automatischer Anlauf bei 50mm Wasser, Ausschaltpunkt 20mm.
Per "Handbetrieb" pumpt sie Wasser bis zu einem Rest von 8mm ab.
http://www.johnson-pump.com/JPMarine/pr ... 0_L750.swf
Beispielrechnung:
Q = A * 3600 * 0,66 * Wurzel( 20 * h)
Loch, 5 cm unter der Wasserlinie -> h = 0,05 m
Lochdurchmesser 5 cm -> A = 0,002 m²
Wassereinbruch -> Q = 4,6 qm/h ( 77 l/min )
+++
Nachtrag über Rollschlauch / Flachschlauch bzw. Rollschläuche:
Kurzzeichen / Innendurchmesser in mm
A / 110
B / 75
C 52 / 52
C 42 / 42
S 32 / 32
S 28 / 28
D / 25
+++
Diese Pumpe ist für mich eine handfeste Alternative zu einer Handlenzpumpe
Peter
falls jemand eine Bilgenpumpe bzw. Lenzpumpe sucht, mit ner Leistung von ca. 60 l/min:
Auf ein kleines Brett geschraubt kann sie bei Berdarf auf den Kajütboden (in die Pfütze) gestellt werden und ins Cockpit abpumpen.
(Gibt es aufrollbare Flachschläuche von 29mm Innenmaß?)
Beisp:
"Johnson L750 Duo" mit 29 mm Auslaß.
Automatischer Anlauf bei 50mm Wasser, Ausschaltpunkt 20mm.
Per "Handbetrieb" pumpt sie Wasser bis zu einem Rest von 8mm ab.
http://www.johnson-pump.com/JPMarine/pr ... 0_L750.swf
Beispielrechnung:
Q = A * 3600 * 0,66 * Wurzel( 20 * h)
Loch, 5 cm unter der Wasserlinie -> h = 0,05 m
Lochdurchmesser 5 cm -> A = 0,002 m²
Wassereinbruch -> Q = 4,6 qm/h ( 77 l/min )
+++
Nachtrag über Rollschlauch / Flachschlauch bzw. Rollschläuche:
Kurzzeichen / Innendurchmesser in mm
A / 110
B / 75
C 52 / 52
C 42 / 42
S 32 / 32
S 28 / 28
D / 25
+++
Diese Pumpe ist für mich eine handfeste Alternative zu einer Handlenzpumpe
Peter
Re: Anmerkungen zur Sicherheit
Hallo,
was ich so erfahren habe,
zahlt die Versicherung nix mehr bei Wanten älter als 12 Jahre, mit Sicherheit
.
Peter
was ich so erfahren habe,
zahlt die Versicherung nix mehr bei Wanten älter als 12 Jahre, mit Sicherheit

Peter
- Detlev
- Beiträge: 1717
- Registriert: Dienstag 12. August 2008, 21:58
- Wohnort: Lehnin (Land Brandenburg)
- Kontaktdaten:
Re: Anmerkungen zur Sicherheit
Hallo Peter,
das mag (vielleicht?) für bestimmte Verträge gelten, wenn dies in den Bedingungen explizit vereinbart wurde. Allgemein und für alle Gesellschaften hat diese Aussage keine Gültigkeit. Es gibt (auch von Seiten der Versicherung) keine Vorschriften, die den kompletten Tausch bestimmter Teile vorschreiben. Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist nicht aus der Tatsache herzuleiten, daß Material nicht mehr neu ist. Dieser Vorwurf könnte jedoch bestehen, wenn eine "neue Wante" trotz sichtbarem und nachweislich bekanntem Bruch einiger Drähte weiter gefahren wird. Das bedarf aber eines (schwierigen) Beweises.
Goodewind Ahoi!
Detlev
das mag (vielleicht?) für bestimmte Verträge gelten, wenn dies in den Bedingungen explizit vereinbart wurde. Allgemein und für alle Gesellschaften hat diese Aussage keine Gültigkeit. Es gibt (auch von Seiten der Versicherung) keine Vorschriften, die den kompletten Tausch bestimmter Teile vorschreiben. Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist nicht aus der Tatsache herzuleiten, daß Material nicht mehr neu ist. Dieser Vorwurf könnte jedoch bestehen, wenn eine "neue Wante" trotz sichtbarem und nachweislich bekanntem Bruch einiger Drähte weiter gefahren wird. Das bedarf aber eines (schwierigen) Beweises.
Goodewind Ahoi!
Detlev
... der Weg ist das Ziel!
Re: Anmerkungen zur Sicherheit
Hallo Detlef,
heißt das jetzt ala
"meine Reifen sind seit 5 Jahren porös, aber dafür befahre ich keine Autobahn"?
Den Gutachter auf gut Glück schmieren und die Versicherung beklagen?
Viel Glück bei der aktiven Freizeitgestaltung
im Versicherungsfall
Peter
heißt das jetzt ala
"meine Reifen sind seit 5 Jahren porös, aber dafür befahre ich keine Autobahn"?
Den Gutachter auf gut Glück schmieren und die Versicherung beklagen?
Viel Glück bei der aktiven Freizeitgestaltung

Peter
- Detlev
- Beiträge: 1717
- Registriert: Dienstag 12. August 2008, 21:58
- Wohnort: Lehnin (Land Brandenburg)
- Kontaktdaten:
Re: Anmerkungen zur Sicherheit
Hallo Peter,
ich bleibe (jedenfalls bis zu einem konkreten und allgemeingültigen Gegenbeweis von Deiner Seite!) bei meiner Darstellung. Es gibt von Seiten der Versicherung keine zeitliche Vorschrift zum Wechseln bestimmter Bauteile des Schiffes (... wir reden hier nicht von Rettungsmitteln!). Wenn also bei Sturm die Wante bricht und Folgeschäden verursacht, dann sind bei einer "normalen Bootskaskoversicherung" die Folgeschäden (also z.B. der Mastbruch) immer versichert. Nur bezüglich des Ersatzes der Wante selbst wäre ggf. ein Ausschluß dieser Position denkbar, wird aber fast nie stattfinden.
Wir sollten jetzt aber nicht beginnen, eine sehr hypothetische Diskussion vom Zaun zu brechen. Wer in Detailfragen und sein eigenes Schiff betreffend im Zweifel ist, der sollte einfach mal in der Schadenabteilung seiner Boots-Kaskoversicherung anrufen. Man wird ihm dort sicher bereitwillig und umfassend Auskunft geben (Ich habe dies übrigens getan).
Ungeachtet der Deckung durch die Versicherung gehört es natürlich zu den ganz normalen Gepflogenheiten, das Schiff regelmäßig auf sicherheitsrelevanten Verschleiß zu prüfen und unnötigen Schäden aktiv vorzubeugen. Für Rumpf und Rigg gibt es jedoch im Freizeitbereich keine verbindlichen Vorschriften (auch nicht von den Herstellern), die den Ersatz zu bestimmten Zeiten fordern. So gibt es ja auch bis heute im Freizeitbereich bei Booten keinen TÜV.
Goodewind Ahoi!
Detlev
(bitte mit "v")
ich bleibe (jedenfalls bis zu einem konkreten und allgemeingültigen Gegenbeweis von Deiner Seite!) bei meiner Darstellung. Es gibt von Seiten der Versicherung keine zeitliche Vorschrift zum Wechseln bestimmter Bauteile des Schiffes (... wir reden hier nicht von Rettungsmitteln!). Wenn also bei Sturm die Wante bricht und Folgeschäden verursacht, dann sind bei einer "normalen Bootskaskoversicherung" die Folgeschäden (also z.B. der Mastbruch) immer versichert. Nur bezüglich des Ersatzes der Wante selbst wäre ggf. ein Ausschluß dieser Position denkbar, wird aber fast nie stattfinden.
Wir sollten jetzt aber nicht beginnen, eine sehr hypothetische Diskussion vom Zaun zu brechen. Wer in Detailfragen und sein eigenes Schiff betreffend im Zweifel ist, der sollte einfach mal in der Schadenabteilung seiner Boots-Kaskoversicherung anrufen. Man wird ihm dort sicher bereitwillig und umfassend Auskunft geben (Ich habe dies übrigens getan).
Ungeachtet der Deckung durch die Versicherung gehört es natürlich zu den ganz normalen Gepflogenheiten, das Schiff regelmäßig auf sicherheitsrelevanten Verschleiß zu prüfen und unnötigen Schäden aktiv vorzubeugen. Für Rumpf und Rigg gibt es jedoch im Freizeitbereich keine verbindlichen Vorschriften (auch nicht von den Herstellern), die den Ersatz zu bestimmten Zeiten fordern. So gibt es ja auch bis heute im Freizeitbereich bei Booten keinen TÜV.
Goodewind Ahoi!
Detlev
(bitte mit "v")
Zuletzt geändert von Detlev am Mittwoch 16. Juni 2010, 18:40, insgesamt 1-mal geändert.
... der Weg ist das Ziel!
Re: Anmerkungen zur Sicherheit
Hallo Detlev,Detlev hat geschrieben:[...] Wir sollten jetzt aber nicht beginnen, eine sehr hypothetische Diskussion vom Zaun zu brechen. Wer in Detailfragen und sein eigenes Schiff betreffend ...
wieso "wir"? Richtig wäre, wenn Du nur Dich damit meinst.
Dazu noch ein anderer Rat aus diesem Forum:
" ... Die Spanner an sich brauchst Du nur bei deutlicher Korrosion oder Verbiegen zu tauschen... Das stehende Gut sollte man, um hinterher Ärger mit der Versicherung zu vermeiden, etwa alle 7 Jahre tauschen... Das gilt allgemein als Richtwert"
Jeder wie er es mag

Soll hinterher nicht jemand rummaulen, er hätte von nix gewußt.
Peter