Insolvenz MARINA GROSSENBRODE

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little ghost
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Registriert: Mittwoch 6. April 2011, 17:18

Re: Insolvenz MARINA GROSSENBRODE

Beitrag von little ghost »

Danke an Achim,
für die hilfreichen Infos. Zu Deinem erfragten Feedback:
Bin ab Freitag erstmal im Urlaub. Familie ist auf Kur und ich allein im Heimrevier. Werde dann mal in Mardorf das Ab- und Anlegen ohne Motor und Einhand probieren, bevor ich mich auf Abenteuer am Rursee einlasse. Bin ja letzte Saison schon stolz wie Oscar gewesen, dass ich mein Boot unter Elektromotor einhand vom Steg bekommen habe. Soll man am Rursee bei backwärtigem Wind rauspaddeln aus der Box oder wie? Stell mir ein Abstoßen oder verholen des Bootes am Steg bei der Größe doch eher schwer vor. Aber no risk no fun. Werde Deine Infos nutzen, und mich mal umhören ob mir meine Wunschvorstellung zum Feierabendschlag erfüllt werden kann. Danke nochmal und Updates folgen dann.
Gruß vom harmless seawolf
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Libi
Beiträge: 143
Registriert: Mittwoch 11. August 2010, 11:54

Re: Insolvenz MARINA GROSSENBRODE

Beitrag von Libi »

little ghost hat geschrieben:Soll man am Rursee bei backwärtigem Wind rauspaddeln aus der Box oder wie? Stell mir ein Abstoßen oder verholen des Bootes am Steg bei der Größe doch eher schwer vor. Aber no risk no fun.
Das fällt dann je nach Interpretation unter "Gefahrensituation" ;)
Ansonsten - nicht erwischen lassen. ;)

Hier hab ich noch ein paar Infos dazu.
Punkt b) sollte deine Frage klären.

Gemäß Benutzungsbedingungen und Rurtalsperrenverordnung dürfen zwar grundsätzlich keine Motoren benutzt werden, unter sehr engen Voraussetzungen sind jedoch folgende Ausnahmen zulässig:
- Zur Bewältigung von Gefahrenlagen

a) Zur Rettung von Menschenleben
b) Bei ungünstigen Windverhältnissen darf der Motor zum An- oder Ablegen kurzfristig benutzt werden, um die
erforderlichen Manöver ohne Gefährdungen für sich oder andere bewerkstelligen zu können.

c) Beim Ein- und Auswassern, um den unmittelbar nächsten Steg bzw. die Slipanlage (Slipstelle, Kran) gefahrlos zu erreichen.
- Wenn die Rückkehr zum Liegeplatz anders nicht zu bewerkstelligen ist, darf bei Windstille ausnahmsweise mit Motorkraft gefahren werden. Dabei darf die Geschwindigkeit 2 Knoten nicht übersteigen.

Mit dieser Regelung kann man sehr gut leben, denn schließlich segeln ca. 1500 Boote auf dem Rursee, wovon höchstens 30% überhaupt einen Motor haben. Alle anderen verzichten gänzlich darauf.
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